AGB

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen mit der Hebamme Catrin Oestermann (Kursleitung)

 

Geburtsvorbereitungs- Rückbildungskurse:

Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Leistungsempfänger/-innen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.

Privat versicherte Leistungsempfänger/-innen erhalten im Anschluss an den Kurs eine Rechnung.

Gebühren für versäumte Stunden werden nicht von der Kasse übernommen und daher ist eine konstante Teilnahme wünschenswert. 

Partnergebühren müssen im Vorfeld von dem/der Partner/in selbst gezahlt werden. Über die Entrichtung kann eine Quittung ausgestellt werden, es besteht jedoch kein Anspruch auf Erstattung gegenüber der Krankenkasse. Einige Kassen tun dies jedoch auf freiwilliger Basis.

Eine vorzeitige ordentliche Kündigung nach Kursbeginn ist nicht möglich. Auch die Teilnahme von versäumten Kursstunden in anderen Kursen wird ausgeschlossen und werden nicht ersetzt.

 

Aqua-Fitness in der Schwangerschaft  / Babyschwimmen / Mama Fitness Level 1+2 / Präventionskurse

Diese Kurse sind keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, die Kosten dafür müssen von dem/der Kursteilnehmer/-in selbst getragen werden. 

Alle Präventionskurse (ausgenommen Babyschwimmen und Aqua Fitness für Schwangere) sind bei der „Zentrale Prüfstelle Prävention“ nach § 20 SGB V zertifiziert und werden von allen Kassen der Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen bezuschusst. Präventionskurse finden in einem abgeschlossenen zeitlichen Rahmen mit gleichbleibenden Teilnehmern statt.

Anmeldung:

Die Anmeldung erfolgt online über die Homepage www.oestermann.hebamio.de. Die Anmeldung ist stets verbindlich und kann bis zwei Wochen vor Kursbeginn ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.

Kursgebühr:

Die Teilnehmer/innen verpflichten sich die gesamten Kursgebühren vor Beginn des Kurses bzw. 14 Tage vor dem ersten Kurstermin per Überweisung zu bezahlen.

Kursabbruch und Rückerstattung der Kursgebühr:

Im Falle des Abbruchs durch der  Teilnehmer/in ohne Gründe oder auch durch Verletzungen oder Krankheit des Teilnehmers führen zu keiner Rückerstattung.

Der Abbruch des Kurses aufgrund Fehlverhaltens des Teilnehmers hat keinerlei Anspruch auf Rückerstattung.

Die Krankenkassen bezuschussen den Kurs nur, wenn mindestens 80% der Termine besucht wurden.

Kursänderungen/Ausfall:

Kann eine Kurseinheit zur angegebenen Zeit nicht wie vereinbart durchgeführt werden, erhalten die Teilnehmer/innen von der Kursleitung eine Benachrichtigung per E-Mail. Die Kursleitung behält sich im Interesse einer ordnungsgemäßen Durchführung von Kursen das Recht vor, Änderungen vorzunehmen, insbesondere hinsichtlich der Kurszeiten, der Kurszusammensetzung oder der Kursleitung. Die Kursleitung wird auf die berechtigten Belange der Teilnehmer/innen angemessen Rücksicht nehmen. Von wesentlichen Änderungen werden die Teilnehmer/innen unterrichtet. 

Haftung:

Die Teilnahme an Gruppenstunden erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die Kursleiterin haftet nicht für Ansprüche – gleich welcher Art – aus Schadensfällen, Verletzungen oder Folgeschädigungen, die im Zusammenhang mit einer Teilnahme der Kurse eintreten können, es sei denn, es liegt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlung vor. Dies gilt auch für Sachschäden.

Gesundheitszustand:

Zur Teilnahme sind nur sportgesunde Personen berechtigt. Die Teilnehmer/innen sind verpflichtet, sich vor der Teilnahme bei einem Arzt auf seinen Gesundheitszustand untersuchen zu lassen. Für gesundheitliche Risiken, auch solche, die nicht bekannt sind, übernimmt die Kursleiterin im Falle eines Unfalls oder Schadens keine Haftung. Jede Erkrankung, wie auch Schmerz, Schwindel, Unwohlsein etc. ist sofort mitzuteilen. Medikamentenpflichtige Patienten müssen Ihre Medikamente mitbringen, eigenverantwortlich einnehmen und auf besondere Diagnosen hinweisen. Eine Versicherung für Unfälle und Verletzungen besteht nicht durch die Kursleitung. 

Die Teilnehmer/innen bestätigen mit deren Anmeldung, dass keine der in der Kursbeschreibung aufgeführten Kontraindikationen auf ihn/sie zutreffen.

Sollte eine getroffene Bestimmung rechtsungültig sein, so gelten trotzdem die übrigen Bestimmungen weiter.

Die Teilnahme erfolgt eigenverantwortlich. Jede/r Teilnehmer/in sollte eine Privathaftpflichtversicherung besitzen.

Jede/r Teilnehmer/in unterliegt der Hausordnung des jeweiligen Bades und hat den Anweisungen der Kursleiterin Folge zu leisten.

 Privatrechnungen:

Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahler/-innen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§286 Abs. 3 BGB).

Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.

 

Haftung

Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme.

Sofern ein/eine Arzt/Ärztin hinzugezogen wird, entsteht zu diesem/dieser ein selbstständiges Versicherungsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.

 

Medizinische Unterlagen

Die Hebamme unterliegt der Schweigepflicht und beachtet die Bestimmungen des Datenschutzes (siehe gesonderter Link).

Im Falle der Hinzuziehung eines Arztes/einer Ärztin oder einer Klinikeinweisung stellt die Hebamme der weiterbetreuenden Stelle Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Mit- oder Weiterbehandlung von Mutter und Kind erforderlich sind. Mit dem Abschluss dieses Vertrages erklärt sich der/die Leistungsempfänger/-in mit der Verwendung seiner/ihrer Daten zu diesen Zwecken einverstanden.

Der Weitergabe aller medizinischen Befunde und Daten in Zeiten von Vertretungen an die vertretende Hebamme stimmt der/die Leistungsempfänger/-in hiermit ebenfalls ausdrücklich zu.

 

Wahlleistungen

Falls die Inanspruchnahme der Hebamme nach Art, Häufigkeit, Umfang und zeitlicher Einordnung die umschriebenen Leistungen des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V übersteigt, erklärt sich der/die Leistungsempfänger/-in bereit, die Kosten hierfür zu übernehmen.

Gleiches gilt für außerordentlich anfallende Wegegelder, sofern diese nicht von der Krankenkasse des/der Leistungsempfänger/s/-in übernommen werden.

Darunter fallen auch Akupunkturbehandlungen oder eine Tapeanlage.

Die Hebamme verpflichtet sich zur Information vor Inanspruchnahme etwaiger kostenpflichtiger Leistungen. Die Hebamme erstellt für diese Leistungen eine Privatrechnung.

 

Terminabsage

Vereinbarte Termine, die von dem/der Leistungsempfänger/-in nicht eingehalten werden oder nicht spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin persönlich abgesagt werden, werden mit 45,00€ pro Termin in Rechnung gestellt. Die Ausfallpauschale wird nicht von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung übernommen.

 

Terminverlegung

Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.